Rechtsprechung
BayObLG, 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 27 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Meldepflicht; Haltereigenschaft; Halterbegriff; Abweichung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 201
- BayObLGSt 1985, 68
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93
Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt / die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985 / 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v . 22.Juni 1993 -Ss 240/93 (Z) -).Wenn er gleichwohl die Meldepflicht dem nach diesen Kriterien bestimmten Halter auferlegt hat, ist diese Willensentscheidung verbindlich; eine andere Auslegung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BayObLG DAR 1985, 390).
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
Die vorliegende Anlasstat hat der Angeklagte aber beim Führen eines Fahrrades begangen, was der Verhängung einer Fahrerlaubnissperre und auch der Verhängung eines Fahrverbots entgegensteht (vgl. BGH, NStZ 2004, 144; LG Mainz, DAR 1985, 390; OLG Köln, VRS 1963, 118).